Erweiterter Vorstand

Mtl. pro Person   EUR  
Kinder bis 14 Jahre   2,50  
Jugendliche bis 18 Jahre   3,00  
Erwachsene   5,00  


Beitragszahlung

Die Beiträge sind jährlich fällig. Bei Einzugsermächtigung werden die Beiträge je zur Hälfte zum 15.02. bzw. 15.08. eines jeden Jahres per Lastschrift eingezogen.

Bei Barzahlern ist der Beitrag im Januar eines jeden Jahres in einem Betrag fällig. Auf Antrag kann ein Familien-Beitrag gewährt werden (Familie ab 3 Personen).

Kündigungen sind bis spätestens zum 15. Nov. eines jeden Jahres zum Jahresschluss möglich.



Anlagen und Hallennutzung

Jährlich pro Person   EUR 
Hallennutzung
ab 2012 
72,00 
Hallennutzung: Familie ab 2 Personen
ab 2012 
108,00  



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